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Jugend-Presseausweis verlängern

Sende das Formular ab und schicke uns Deinen JPA per Post zu, damit wir ihn verlängern können.
In dieser Umfrage sind 6 Fragen enthalten.
Zur Person
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Zu Dir
Deine Nachweise
Um einen JPA zu erhalten, musst Du Deine journalistische Tätigkeit nachweisen. Mehr Informationen zu den Anforderungen findest Du hier.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Art der Nachweise

Bitte trage hier die Links zu Deinen Nachweisen ein.

Orientiere Dich an der Hilfe, welche Nachweise Du erbringen musst.

1. Schüler­zeitung oder Jugend­zeitung

Als Beleg­exemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitung, in der zwei gekenn­zeichnete Artikel der Antrags­stellerin bzw. des Antrags­stellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugend­zeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekenn­zeichneter Artikel des Antrags­stellenden abgedruckt ist. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.

 

2. Online­magazine

Als Beleg­exemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekenn­zeichnete Artikel des Antrag­stellernden sein. Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.

 

3. Radio-, Podcast- und Video­gruppen

Als Beleg­exemplar gilt ein Daten­träger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sende­bestätigung soll beigefügt werden. Bitte trage jeweils einen Link zu den Sendungen ein bzw. lade sie im nächsten Feld hoch. Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.

 

4. Foto­graf*in

Als Beleg­exemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen. Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.

 

5. Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien

Als Beleg­exemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antrag­steller veröffentlicht sein müssen. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.

Hier kannst Du Nachweise als Datei hochladen.
Du kannst bis zu drei Dateien mit einer maximalen Größe von 10 MB hochladen. Es sind die folgenden Dateitypen erlaubt: png, gif, doc, odt, jpg, jpeg, pdf, png, heic, mp3, mp4
  Titel Kommentar Dateiname
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Die Nachweise sind zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als sechs Monate.
Abschluss
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bitte akzeptiere die Bedingungen

Der Jugend-Presseausweis (JPA) kostet im Jahr 15 €. Die Ausstellung erfolg nach Bestätigung Deiner Nachweise und Identität. Zur Verlängerung musst Du den JPA eigenständig an unsere Postadresse senden. Möchtest Du ihn nicht verlängern, sende ihn uns zum Anfang des nächsten Jahres zurück.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jugendpresse Rheinland e.V. sowie die bundeseinheitliche Jugend-Presseausweis Ordnung in der aktuellen Form.