1. Schülerzeitung oder Jugendzeitung
Als Belegexemplar gilt eine Ausgabe der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitung, in der zwei gekennzeichnete Artikel der Antragsstellerin bzw. des Antragsstellers abgedruckt sind oder zwei Ausgaben der bereits veröffentlichten Schüler- oder Jugendzeitungen, in denen jeweils ein namentlich gekennzeichneter Artikel des Antragsstellenden abgedruckt ist. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.
2. Onlinemagazine
Als Belegexemplar gelten die URL sowie mindestens zehn Artikel, die auf dieser erschienen sind und eine ausreichende Gewähr für das Vorliegen einer journalistischen Publikation bieten. Von diesen müssen mindestens zwei namentlich gekennzeichnete Artikel des Antragstellernden sein. Du brauchst nur Links zu den zwei Artikel von Dir einzutragen.
3. Radio-, Podcast- und Videogruppen
Als Belegexemplar gilt ein Datenträger mit mindestens zwei Sendungen oder Beiträgen, die bereits gesendet worden sind. Eine Sendebestätigung soll beigefügt werden. Bitte trage jeweils einen Link zu den Sendungen ein bzw. lade sie im nächsten Feld hoch. Als Sendebestätigung reicht auch ein Link aus, auf dem ersichtlich ist, das die Sendung z.B. auf YouTube oder Spotify veröffentlich ist.
4. Fotograf*in
Als Belegexemplare gelten Fotografien, die den jeweiligen Anforderungen an das gleiche Medium unter den Punkten 1, 2 und 5 entsprechen. Bitte sende uns entsprechend den Anforderungen je nach Veröffentlichungsmedium Links oder Dateien zu.
5. Mitarbeiter*in bei sonstigen Medien
Als Belegexemplare gelten zwei Ausgaben der Medien, die nachweislich vom Antragsteller veröffentlicht sein müssen. Bitte schicke uns einen Link zu der/den Ausgaben oder lade sie im nächsten Feld hoch.